Silke in Australien
 

Visum fürs Studium in Australien

Wer in Australien studieren möchte benötigt ein Studentenviusm. Bedingung ist hierfür die Aufnahme eines Vollzeitstudiums eines Registered Courses an einer australischen Institution. Es kann also nicht jeder Kurs gewählt werden, sondern nur Kurse, die beim Department of Education, Science and Training (DEST) für ausländische Studenten registriert sind. Außerdem müssen eine gewisse Anzahl an Kursen belegt werden, um als Vollzeitstudent zu gelten.

Studentenvisum, welches ist das richtige?

Das Studentenvisum gibt es in sieben verschiedenen Unterklassen. Welches Visum beantragt werden muß, entscheidet sich anhand der gewählten Studienart. Wobei zu erwähnen ist, daß auch Schüler in Australien "studieren".

Visa Beschreibung
570 Sprachkurse, English Language Intensive Courses for Overseas Students (ELICOS)
571 Schulen
572 Vocational Education and Training, also Berufsfachschulen wie das TAFE, welche zu einen Certificate I, II, III, oder IV (außer ELICOS), Diploma, oder Advanced Diploma führen.
573 Higher Education, Universitätsstudium mit dem Abschluß: Bachelor Degree, Associate Degree, Graduate Certificate, Graduate Diploma, oder Masters of Coursework.
574 Postgraduate Research, Universitätsstudium mit Forschungabschluß: Masters of Research, oder Doctoral Degree (Phd)
575 Non-award, Kurse die nicht zu einem Australischen Abschluß führen (z.B. Study Abroad)
576 AusAID and Defence, nur AusAID oder Defence Studenten
Visasubklassen
Quelle: www.immi.gov.au

Assessment levels, was ist das?

Australien hat alle Länder für die Visaerteilung in Gruppen eingeteilt. Abhängig von der Einteilung verläuft die Visaprozedur für die dazugehörigen Staatsbürger streng bzw weniger streng. Paßinhaber von Ländern deren Staatsbürger sich überwiegend den Visabestimmungen entsprechend verhalten müssen also weniger Nachweise erbringen als Länder, deren Bürger öfter gegen Visabestimmungen verstoßen. Je höher die Nummer, je mehr Nachweise sind zu erbringen.

Deutschland wurde den Ländern mit der niedrigensten Stufe zugeordnet, hat also Assessment Level 1. Es ist damit möglich, das Studentenvisum auch in Australien zu beantragen.

Visum Online beantragen

Beim Antrag über das Internet wird das Visum bei erfolgreicher Beantragung elektronisch erteilt. Das Visum ist dann mit den persönlichen Angaben bei der Einwanderungsbehörde im Computersystem gespeichert und es kann mit dem Reisepaß eingereist werden. Wichtig ist, daß der Reisepaß benutzt wird, mit dessen Nummer das Visum beantragt wurde. Zur Sicherheit sollten ein Ausdruck des "Visa Approval Letter" und die Transaction Reference Number mitgenommen werden.

Für die Beantragung wir die Nummer der CEOS benötigt. Wer für zwei Semster nach Australien geht kommt über die 12 Monate hinaus und die mediziniche Untersuchung wird fällig. Der medizinische Untersuchungsbericht (und nur der!) muß mit der Nummer des Visaantrags an die australische Botschaft in Berlin geschickt werden.

Studium und Arbeiten

Das Visum ist gültig ab dem Tag der Ausstellung und berechtigt seit April 2008 auch automatisch zur Arbeit. Mit der Arbeitserlaubnis darf während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeit werden. In der vorlesungfreien Zeit uneingeschränkt. Des weiteren gibt es Auflagen, wie die Benachrichtigung der Einwanderungsbehörde über den Wohnortwechsel.

Tipp: Studiengebühren in Raten zahlen

Die Studiengebühren werden im vorraus fällig. Auf meiner Rechnung wurde der Gesamtbetrag für das ganze Studienjahr aufgelistet, während der Zahlungsbeleg über 50%, also für das erste Semester, ausgestellt war. Im Kleingedruckten fand sich die Regelung, daß 25% Anzahlung nötig sind um den Studienplatz zu erhalten. Es kann sich mitunter lohnen, die Zahlung etwas aufzuschieben, um Wechselkursschwankungen auszunutzen.

Anfang 2000 war der Umtauschkurs recht ungünstig für mich und ich konnte so einen Teil der Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt (Mitte des Semesters) heraus zögern. Der Kurs sinkte tatsächlich, aber das kann auch anders ausgehen.

Links zum Studentenvisum

Erfahrungsbericht 2000

Nachdem die Universität ausgesucht, die Bewerbungsunterlagen abgeschickt und der freudige Brief mit dem Offer Letter der UNSW bei mir im Briefkasten lag, ging es an die unerfreulichen Dinge - Rechnungen und weitere Formulare.

Wichtig für das Visum ist die Confirmation of Enrolment for Overseas Students (CEOS). Ohne dieses Formular geht gar nichts. Um es zu erhalten muß man die Absicht haben zu studieren, will heißen, die Universität möchte erst einmal Geld auf dem Konto sehen. An der UNSW in Sydney sind dies mindestens 25%, die Rechnung kommt gleich mit dem Offer Letter über 50%. Ist das Geld in Australien eingetroffen, wird die CEOS ausgestellt und einem zugeschickt.

Ebenfalls mit dem Offer Letter kam die Rechnung über die Pflichtkrankenversicherung Overseas Student Health Cover (OSHC). Die Bezahlung erfolgte gleich mit.

Des weiteren wurde eine ärztliche Untersuchung notwendig. Diese muß von einem Vertragsarzt (Panel Doctors) der Botschaft durchgeführt und die Rechnung vor Ort bar bezahlt werden. Inzwischen sind die Visabedingungen geändert wurden und ein genauer Blick lohnt sich, ob das Geld gespart werden kann, wer jedoch länger als 12 Monate dort bleibt kommt nicht herum.
Die Botschaft hat eine Liste der zugelassenen Ärzte und hatte mir diese auf Anfrage per Email zu geschickt :-) Inzwischen ist diese Liste auf den Internetseiten der Australischen Botschaft veröffentlicht.

Das Visumantrag wurde zusammen mit der Gebühr oder Nachweis der Zahlung, der CEOS, dem Gesundheitszeugnis des Panel Doctors, dem Reisepaß mit adressiertem Rückumschlag und einem Nachweis der finanziellen Mittel (auch dieses fällt heute in der Regel weg) an die Botschaft geschickt.

Visum bei Botschaft beantragen

Die Visumsbeantragung für Deutsche ist nur noch in Ausnahmefällen schriftlich bei der Botschaft möglich. Generell ist nur noch die Onlinebeantragung möglich.

  • Visaantrag 157A
  • Confirmation of Enrolment for Overseas Students (CEOS)
  • Overseas Student Health Cover (OSHC)
  • Bearbeitungsgebühr (07.2005: 420$) + 3 EUR Rückporto Zahlung ist nur per Kreditkarte (Visa, Master, JBC) oder Scheck möglich!
  • Reisepaß mit selbstadressierten, aber unfrankierten Rückumschlag
  • eventuell medizinische Untersuchung bei Vertragsarzt (2000: Untersuchung und Röntgen 180DM) die Notwenigkeit einer Untersuchung ist nach Heimatland (bzw ein niedriger eingestuftes Land in dem man länger als 3 Monate in den letzten 5 Jahren gewohnt hat), Tätigkeit und Dauer abhängig.
    Für Deutsche, Österreicher und Schweizer (Assessment Level 1) ist die Untersuchung bei einem Aufenthalt bis 12 Monate nicht notwendig, solange keine Tätigkeit im Krankenhaus/Klinik, pharmazeutischen Labor,Gesundheitszentrum, Seniorenheim, Kindergarten oder Vorschule ausgeübt wird. Bei einem Aufenthalt länger als 12 Monate wird die Untersuchung fällig. Die Botschaft benötigt die Röntegenbilder nicht, sondern nur den zugehörigen Untersuchungsbericht!

Die Auflistung erfolgte nach bestem Wissen, für aktuellere Informationen bitte die Seiten der » Australischen Botschaft besuchen.

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gespeichert am: 12.02.2012
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